Wichtig für E-Rezepte ab 2025

Grundlage: Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Verbraucher*innen können Krankheitskosten in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel für Zuzahlungen verschreibungspflichtiger Medikamente oder medizinischer Hilfsmittel. Voraussetzung für die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs solchen Aufwands ist jedoch, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nachweisen können, dass der Aufwand wirklich notwendig war, laut Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Möglichkeiten Krankheitskosten absetzen bis Ende 2023

Bis Ende 2023 konnten Betroffene diesen Nachweis anhand ihres vom Arzt ausgestellten Rezepts belegen. Mit der Einführung des E-Rezepts 2024 ging diese Möglichkeit verloren. Für das Steuerjahr 2024 stellt das aufgrund einer Übergangsregelung noch kein Problem dar, ab 2025 ändert sich das aber.  Da das Rezept als Beleg nicht mehr vorliegt, verlangen die Finanzverwaltungen einen alternativen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Kosten.

Neuregelung ab 2025

Für 2024 konnten Steuerzahler noch bei der bestehenden Methode der Steuerabsetzung bleiben. Allerdings erfüllten viele Apotheken schon vor dem Ende der Übergangsfrist die neuen Bedingungen.

Ab Januar 2025 benötigen Steuerzahler einen Kassenbon oder eine Rechnung der (Online-)Apotheke, worauf einige zusätzliche Informationen auf der Arzneimittelrechnung oder dem Kassenbon vermerkt sein müssen:

  • Name des Versicherten
  • Bezeichnung des Medikaments
  • Kassen- oder Privatrezept
  • Höhe der Zuzahlung

Ohne diese Informationen können Finanzbeamte die außergewöhnliche Belastung nicht mehr berücksichtigen.

Grenzen für die Abzugsfähigkeit

Krankheitskosten und Zuzahlungen können nur im Rahmen der “Zumutbaren Belastung” abgesetzt werden.

Die bayerischen Finanzämter stellen einen Online-Rechner bereit, mit dem Sie ganz einfach feststellen können, wie hoch der Betrag ist, der für Sie bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden kann.

Steuerliche Details

Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine steuerliche Beratung, sondern um die Veröffentlichung relevanter Basisinformationen, die wir im Rahmen unseres täglichen Lebens als Steuerzahler und Unternehmer gefunden haben.

Für weitergehende Informationen, vor allem für die direkte Auswirkung auf Ihre persönliche Steuerlast fragen Sie bitte Angehörige der steuerberatenden Berufe.